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Wohnungsbauprämie: Ab 2021 gibt’s mehr Geld!

12. Februar 2021
von Andreas W. Korth

Mit der neuen Wohnungsbauprämie gibt es bald deutlich mehr Geld vom Staat für viele, die für ihr Eigenheim sparen. Die Förderung kann sowohl für den Bau oder Kauf, als auch für die Renovierung oder Modernisierung einer vorhandenen Immobilie eingesetzt werden. Zudem werden künftig mehr Menschen in Deutschland in den Genuss der Eigenheimförderung kommen.

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?

Die bereits 1952 eingeführte Wohnungsbauprämie fördert diejenigen, die Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren. Mit dem Inkrafttreten der Novellierung ab 2021 erhalten mehr Bausparer die staatliche Zulage, da die Einkommensgrenzen deutlich angehoben wurden.

Wie viel Wohnungsbauprämie bekomme ich?

Wenn Sie im Jahr bis zu 700 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlen, erhalten Sie ab 2021 eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 10 Prozent auf diese Sparsumme – also bis zu 70 Euro. Für Verheiratete liegt der förderfähige Betrag mit 1400 Euro doppelt so hoch. Die verbesserte Wohnungsbauprämie bringt in diesem Fall 140 Euro pro Jahr. In beiden Fällen entspricht das einem Anstieg von über 50 Prozent. Somit ist die neue Wohnungsbauprämie eine gute Kompensation der aktuell relativ niedrigen Verzinsung des Bausparguthabens. Die Weitere gute Nachricht: Wer bereits heute einen Bausparvertrag abschließt, erhält ab 2021 ebenfalls die verbesserte Wohnungsbauprämie. Es lohnt sich also, schon jetzt den finanziellen Grundstein für die eigene Immobilie zu legen Verbesserung der Wohnungsbauprämie ab 2021.

Wofür kann ich die verbesserte Wohnungsbauprämie verwenden?

Hinsichtlich der Verwendungsmöglichkeiten ändert sich nichts: Die angesammelten Wohnungsbauprämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009 nur, wenn das angesparte Geld später in wohnwirtschaftliche Zwecke, also in den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum investiert wird. Einzige Ausnahme: Junge Leute unter 25 Jahren können nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen. Diese Sonderregelung kann jeder Sparer aber nur einmal in seinem Leben in Anspruch nehmen – auch wenn er mit 25 Jahren bereits seinen zweiten Bausparvertrag abgeschlossen hat.

Wenn Sie unmittelbar eine Immobilie finanzieren möchten, kommen Sie ebenfalls in den Genuss der verbesserten Wohnungsbauprämie, in diesem Fall mit einem Bauspar-Kombikredit: Sie schließen eine Vorfinanzierung ab, die Sie zunächst nicht tilgen müssen.

Stattdessen fließen Ihre Einzahlungen inklusive der Wohnungsbauprämie und gegebenenfalls der Arbeitnehmersparzulage als Sparleistungen in einen Bausparvertrag. Dieser löst dann mit der Zuteilung die Vorfinanzierung ab. Die Einzahlungen für den Vertrag sind bis zur Zuteilung im Rahmen der oben genannten Höchstgrenzen förderfähig.

Wo liegen die Einkommensgrenzen für die verbesserte Wohnungsbauprämie?

Neben der Zweckbindung sind die Einkommensgrenzen die zweite wichtige Voraussetzung für den Erhalt der verbesserten Wohnungsbauprämie. Derzeit liegen sie bei 25.600 Euro für Singles und 51.200 Euro für Verheiratete. Ab 2021 steigen die Grenzen auf 35.000 beziehungsweise 70.000 Euro. Wichtig zu wissen: Als Berechnungsgrundlage dient das zu versteuernde Einkommen, dessen Größenordnung Sie Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen können. Ihr Bruttoeinkommen kann unter Umständen deutlich höher sein, denn davon werden noch mehrere Posten wie zum Beispiel die Werbungskosten — etwa für die Fahrten zur Arbeit — und gegebenenfalls verschiedene Sonderausgaben abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Berücksichtigt werden dabei auch bestimmte Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen oder Kinderfreibeträge.

Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?

Zu Beginn jedes Jahres erhalten alle Bausparkunden automatisch einen Wohnungsbauprämien-Antrag für das Vorjahr. Diesen Antrag müssen Sie ausgefüllt und unterschrieben bei Ihrer Bausparkasse einreichen. Sie können die Wohnungsbauprämie bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen — das heißt, bis zum 31. Dezember 2019 muss Ihr Antrag vorliegen, wenn Sie sich für die 2017 geleisteten Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag die Wohnungsbauprämie sichern wollen.


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