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Wie wir arbeiten

Standards oder individualismus?

Die individuelle Beratung und dauerhafte Begleitung ist seit unserer Gründung Kernstück unseres Angebotes. Zugleich erfordert unsere Professionalität ein hohes Maß an Standards, um unsere Dienstleistungsqualität zu sichern und um die Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen. Die nachstehenden Schritte unseres Beratungsprozesses bilden einen solchen Qualitätsrahmen. Dabei geben wir Ihnen und unseren Beraterinnen den Freiraum zu entscheiden, welche Schritte in welchem Rahmen (persönlich, per Videokonferenz, telefonisch oder schriftlich) erfolgen und auch welcher Vergütungsrahmen sinnvoll oder geboten ist.

Kennenlernen

1. Ersttermin

Am Anfang einer gelungenen Beratung steht das gegenseitige Kennenlernen. Um ein Bild von Ihrer Situation zu bekommen benötigen wir zunächst einige Informationen. Wir hören Ihnen zu, nehmen Ihre Bedürfnisse, Wünsche und bisherigen Erfahrungen auf und ermitteln gemeinsam mit Ihnen die Ziele der Beratung. Sie können im Gespräch darüber herausfinden, ob unser Ansatz zu Ihnen passt und Sie uns Ihr Vertrauen schenken wollen.

Sie erhalten eine Einordnung der Begrifflichkeiten, eine Struktur Ihrer Finanzen und erste Empfehlungen.
Dieser Ersttermin kostet 120,00 EUR. 

2. Individuelle Finanzplanung

 Die individuelle Finanzplanung ist das Herzstück unserer Dienstleistung. Hierbei kann es abhängig von Ihrer Situation und Ihren Bedürfnissen um eine kurze klare Übersicht oder um einen umfangreichen Finanzplan gehen. In jedem Fall ist für die individuelle Planung eine ausführliche Bestandsaufnahme nötig. Abhängig von der Situation erfolgt diese im Rahmen des Kennenlerngesprächs oder in einem zusätzlichen Schritt.
Es kann sinnvoll sein, mit einer softwaregestützten Planung komplexe Situationen abzubilden. Auch aus anderen Gründen kann es bei der Finanzplanung zu einem hohen zeitlichen Aufwand kommen. Dann vereinbaren wir mit Ihnen ein Honorar von 180 Euro pro Stunde, bzw. 240 Euro bei gewerblichen Absicherungskonzepten. Schon beim Kennenlernen und der Bestandsaufnahme Ihrer Daten wird deutlich, ob dieser Weg für Sie sinnvoll ist.

3. Lösungskonzept

Das Ergebnis der bisherigen Schritte ist Ihr persönliches Lösungskonzept. Unabhängig von einzelnen Produkten empfehlen wir Ihnen mögliche Anlageformen, Anlageklassen, Finanzierungs- oder Absicherungskonzepte. Auf dieser Basis können wir Ihnen die für Sie relevanten Vergütungsmodelle für eine gemeinsame Umsetzung der Lösungen vorstellen und Empfehlungen zu möglichen Alternativen aussprechen.
Diese ersten drei Schritte können möglicherweise im Rahmen eines ersten umfangreichen Termins gemeinsam mit Ihnen erarbeitet werden. Es ist aber auch denkbar, dass hierfür mehrere Termine oder Kommunikationsschleifen benötigt werden.
Selten endet unsere Beratung an diesem Punkt, weil die meisten unserer Kund:innen sich ganz konkrete Produktvorschläge wünschen, um ihre finanziellen Pläne mit Leben zu füllen.

Angebotsphase

4. Angebotsphase

Mit der Angebotsphase schlagen wir die Brücke von der Beratung zu der gemeinsamen Umsetzung und zu einer dauerhaften Zusammenarbeit. Meist gibt es verschiedene Produktlösungen als Antwort auf Ihre Bedürfnisse. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unseres breiten Expertennetzwerks überblicken wir die Vielfalt der Möglichkeiten und Anbieter. Ob es darum geht Risiken abzusichern, Versorgungslücken zu schließen oder einen Sparplan für die Enkelkinder zu starten: unsere Angebote beinhalten klare Erläuterungen, transparente Kosteninformationen sowie unsere Einschätzung zu Chancen und Risiken. Wenn die Vorteile sie überzeugen, legen Sie mit Annahme unserer Empfehlungen die Basis für eine langfristige Zusammenarbeit.

langfristige Begleitung

5. Langfristige Begleitung

Viele Verträge im Finanzdienstleistungsbereich wie die private Krankenversicherung, eine Unfallversicherung oder ein Wertpapierdepot begleiten Sie oft lebenslang. So wechselhaft wie das Leben ist, so bedürfen auch diese Verträge häufig einer Anpassung oder Überprüfung. Dabei ist eine Kontinuität in der Beratung von großer Bedeutung, damit gute vorhandene Konzepte nicht durch einen Beraterwechsel unnötig in Frage gestellt werden. Unser kollegiales Unternehmenskonzept stellt sicher, dass es für Ihre Beraterin stets eine Vertretung oder Nachfolgeregelung gibt und die Betreuungskontinuität für Sie lebensbegleitend gewährleistet werden kann.

Honorar oder Provision?

Guter Rat ist wertvoll, das gilt nicht nur für Steuerberater und Rechtsanwälte, sondern auch für uns. Das Entgelt für unsere Dienstleistung hängt in der Regel von der Höhe der Anlage-, Kredit- oder den Absicherungssummen ab, für die wir durch unseren Rat in die Haftung gehen. Ein Zeithonorar vereinbaren wir nur für die Phasen Finanzplanung und Lösungskonzept, wo wir keine Produkthaftung tragen müssen.

Kommt unsere Vergütung von dem Produktanbieter, handelt es sich um eine Provision,  die in der Regel umsatzsteuerbefreit ist. Die Alternative sind volumensabhängige Honorare, die Ihnen in Rechnung gestellt werden und wo 19% Umsatzsteuer hinzugerechnet werden müssen. In der Regel sind Finanzberatungshonorare für Sie steuerlich nicht absetzbar. Ihre Versicherungsprämien, aus denen unsere Provisionszahlungen finanziert werden, sind in vielen Fällen steuerlich begünstigt. Die Entscheidung zwischen Honorar und Provision wird auch von der eingeschränkten Auswahl im Produktangebot für Honorarberatung beeinflusst. Dies gilt vor allem bei Finanzierungen und bei den Versicherungen. Im Assekuranz- und Finanzierungsbereich sprechen zur Zeit noch viele Gründe für Provisionen, während in der Geldanlage Honorarzahlungen in Abhängigkeit vom Anlagevolumen zunehmend präferiert werden.

Bei unserem Ersttermin erkennen wir Ihre Bedürfnisse und werden anhand der Komplexität Ihres Anliegens gemeinsam über die konkreten Kosten für die weitere Umsetzung und Zusammenarbeit sprechen. (Die Erstberatung kostet grundsätzlich 120,00 EUR. Sind Sie unter 25 Jahre alt, kostet das Erstgespräch für Sie 40,00 EUR.)

rbb24 Abendschau über unsere Frauen-Finanzberatung

Bild von Tumisu auf Pixabay

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