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Nachhaltigkeit / ESG

Aktuellste Studien belegen, dass viele Menschen mehr Geld nachhaltig investieren würden, wenn sie aktiver über die Möglichkeiten aufgeklärt würden.

Mit der neuen EU Offenlegungsverordnung macht die Politik der Finanzdienstleistungsindustrie nun konkrete Vorgaben, um nachhaltige Anlagekonzepte vergleichbarer und transparenter vermitteln und einsetzen zu können.

Auch wenn wir selbst uns bereits seit über 10 Jahren für die stärkere Verbreiterung der nachhaltigen Geldanlagen einsetzen, stellt uns die neue Regulierung vor große (juristische) Herausforderungen. So wird der Nachhaltigkeitsbegriff in den Dimensionen ESG (Environment, Social, Governance) von der EU in den kommenden Monaten über eine Taxonomie verbindlich geregelt und alle börsennotierten Unternehmen und Wertpapieremittenten müssen in dieser Taxonomie eingeordnet sein, um dann unter Nachhaltigkeitsaspekten investierbar zu sein.

Dieser Prozess wird vermutlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen, damit dann endlich die gebotene Transparenz und Einheitlichkeit der Begriffswelten etabliert ist. Dieser Prozess wird für die gesamte Branche sehr aufwändig und komplex.

Wir freuen uns aber darauf, dass am langen Ende damit die Investoren in der Lage sind, ihre Präferenz für nachhaltige Geldanlage mit einem großen Hebel umsetzen zu können.

Aus diesem Grund können wir hier zunächst nur über unseren Status aufklären und verlinken auf die relevanten Seiten unserer Netzwerkpartner, die uns dabei unterstützen, dass unsere guten Absichten den richtigen formellen Rahmen erhalten.

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.

Das finanzkontor Kindler, Korth & Kolleginnen GmbH & Co. KG kooperiert zudem im Bereich der Finanzportfolioverwaltung mit der Reuss Private Deutschland AG. Die Pflichtangaben gemäß der EU-Offenlegungsverordnung der Reuss Private Deutschland AG als Finanzmarktteilnehmer finden Sie nachfolgend unter

Logo  Reuss Private Deutschland AG

Wenn Sie als Anleger*in Fragen zu der Thematik ESG haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Bild von Tumisu auf Pixabay

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