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Wichtige Tipps zum Jahresende 2022

9. September 2022
von Birgit Wichert
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Schöpfen Sie Ihre finanziellen Vorteile rechtzeitig aus!

Viele staatliche Zulagen und Vorteile sind jeweils an das Kalenderjahr geknüpft. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick, welche der nachstehenden Punkte auch für Sie relevant sein könnten und nutzen Sie die Gelegenheit zur Optimierung Ihrer Finanzen für das Jahr 2022.

1. Steuern sparen mit der Basisrente

Die Basis- (oder Rürup-)Rente bietet bereits seit über 15 Jahren die Möglichkeit steuerlich begünstigt in die private Altersvorsorge einzuzahlen, dennoch ist diese Sparform immer noch bei vielen Anleger:innen unbekannt. Anders als bei der gesetzlichen Rente kann dabei die Anlagestrategie in der Ansparphase flexibel ausgewählt werden. So bauen viele unserer Kund:innen mittlerweile sehr rentabel und kos­tengünstig ihr Basisrentenguthaben mit AktienETFs an. Wir empfehlen gern, mit einem geringen monatlichen Betrag einzusteigen und jährlich zu schauen, welche Zuzahlungen möglich und aus steuerlicher Sicht sinnvoll sind. So bleiben Sie flexibel und optimieren die Kosten­struktur der Verträge. Für 2022 beträgt der Höchstbetrag der abzugsfähigen Beiträge 25.638 Euro jährlich bei Ledigen bzw. 51.278 Euro jährlich bei Verheirateten / ein­getragenen Lebenspartner:innen. Davon können aktuell 94 % steuerlich angerechnet werden. Einzahlungen in die ge­setzliche Rente oder in Versorgungswerke werden vom Höchstbetrag abgezogen.

Für alle, die diese steuerlich geförderte Altersvorsorge jetzt für sich nutzen wollen oder in bestehende Verträge zuzahlen möchten: warten Sie mit einem Termin nicht bis zum Dezember. Sie können so in Ruhe entscheiden und mit einer sicheren Abwicklung rechnen.

2. Zuzahlungen in Riester- und bAV Verträge

Auch wenn die Rendite von Riesterrentenverträgen derzeit nicht zum Jubeln ist, die staatlichen Zulagen lassen die meisten Verträge immer noch attraktiv erscheinen. Riester-Sparer:innen sollten daher noch vor Jahresende nachvollziehen, ob sie alle staatlichen Zulagen erhalten haben. Nach zwei Jahren verfällt der Anspruch – spätestens bis Ende Dezember müssen also die Zulagen für 2020 beantragt werden. Ein sogenannter Dauerzulagenantrag macht die jährlichen Anträge überflüssig.

Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss in den Vertrag der sogenannte Mindesteigenbeitrag eingezahlt werden. Die Berechnungsgrundlage hierfür sind 4% des Vorjahresbruttoeinkommens. Davon werden die Zulagen abgezogen. In einen Riestervertrag muss mindestens der Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr eingezahlt werden auch wenn der Mindesteigenbeitrag darunterliegt.
Durch eine Sonderzahlung am Jahresende kann die Mindesteinzahlung noch sichergestellt werden, um die staatlichen Zulagen voll auszuschöpfen. Darüber hinaus kann auch bei Riesterverträgen eine Zuzahlung oder Aufstockung sinnvoll sein (z.B. wenn der/die Partner:in ein höheres Einkommen hat), denn bis zu 2.100 Euro können pro Jahr und Vertrag steuerlich angerechnet werden.

Auch in Ihre betrieblichen Altersvorsorgeverträge sind jährlich Sonderzahlungen möglich. Der bAV Höchstbeitrag 2022 beträgt bei einer Direktversicherung EUR 568 (Monat) bzw. EUR 6.816 (Jahr) steuerfrei (8% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West). Der Höchstbeitrag für die Sozialversicherungsfreiheit beläuft sich auf EUR 284 (Monat) bzw. EUR 3.408 (Jahr), entsprechend 4% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West. Gern beraten wir Sie, ob eine Umwandlung von Gehaltsbezügen in diesem Jahr für Sie von Vorteil ist.

3. Kostenvorteile bei der Gesundheitsabsicherung vor dem Jahreswechsel.

Der 31.12. ist nicht nur ein wichtiger Stichtag zum Steuernsparen, sondern bietet Ihnen auch bei der Absicherung Ihrer Gesundheit, z.B. über Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen handfeste Vorteile. So altern Sie versicherungstechnisch mit dem Jahreswechsel um ein Jahr, was bei Neuverträgen zu Beitragszuschlägen von bis zu 5% über die gesamte Laufzeit führt, die Sie sich mit dem Abschluss in 2022 sparen können. Zudem gibt es bei Krankenversicherungen, z.B. im Bereich des Zahnzusatzbereichs Leistungsstaffeln in den ersten Versicherungsjahren, die oft 1.000 Euro und mehr betragen. Ein Antrag in den letzten Wochen von 2022 wirkt hier wie ein ganzes Versicherungsjahr, was Ihnen mehrere hundert Euro an Leistungsvorteilen verschaffen kann.

Wenn Sie über die Überprüfung Ihrer Gesundheitsabsicherung mit uns sprechen wollen, empfehlen wir Ihnen, die kommenden Wochen zu nutzen.


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