Soloselbständige und Unternehmer*innen in der Klemme
Die Kontakt- und Ausgangssperren belasten vor allem auch viele Selbständige und Solounternehmerinnen. Bevor der Konjunkturfrühling ihnen wieder unter die Arme greift, müssen sie sich erst mal ins Home Office verkriechen. Über die vielfältigen Möglichkeiten, in der Corona Krise an Liquidität zu kommen, wurde jetzt schon viel geschrieben und veröffentlicht. Doch nicht immer reichen die ausgereichten Zuschüsse aus, um alle Liquiditätsengpässe zu schließen. Zwar gibt es auch umfangreiche Möglichkeiten, um zinsgünstige oder öffentlich verbürgte Kredite aufzunehmen, doch diese Schulden sind irgendwann zurück zu zahlen. Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, auch die privaten Verträge zum Vermögensaufbau auf den Prüfstand zu stellen.
Hier ist zunächst zu differenzieren zwischen Wertpapiersparplänen und Versicherungsverträgen.
Die Wertpapiersparpläne können ohne Kostennachteil ausgesetzt und ruhend gestellt werden. Hier entgehen den Sparern in der aktuellen Marktphase lediglich die günstigen Einkaufskurse, so lange die Börsen sich noch nicht gänzlich erholt haben.
Selbstverständlich besteht auch bei den meisten Versicherungen die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung, wenn in der jetzigen Situation die Beiträge nicht wie gewohnt gezahlt werden können. Bei vielen Verträgen ist jedoch Vorsicht angezeigt: Insbesondere wenn ein biometrischer Risikoschutz eingebaut ist (Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsschutz, Unfallversicherungen) kann bereits eine Beitragspause den Versicherungsschutz zur Unzeit gefährden. Doch auch für klassische Altersvorsorgeverträge gilt: Kündigungen sind immer mit Verlusten verbunden, deshalb sollten diese vermieden werden.
Sprechen Sie uns daher gerne an, wenn Sie in Sorge sind,
wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam die beste Option, um die laufenden Fixkosten bei Ihren Finanzverträgen zu reduzieren.