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Zustimmung zu den geänderten Geschäftsbedingungen unserer Fondsbanken – Ihre Mitwirkung ist erforderlich.

5. Mai 2022
von Maxi Arnold
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Leider hat der Gesetzgeber mit einer gutgemeinten Rechtsprechung unseren Bankpartnern auferlegt, alle Änderungen in den Geschäftsbedingungen nicht nur schriftlich anzuzeigen, sondern auch eine schriftliche Zustimmung zu den Änderungen von Ihnen als Depotinhabern einzufordern. Bei diesen Änderungen handelt es sich vor allem um die Einführung von Verwahrentgelten oder um sonstige Konditionsänderungen. In den seltensten Fällen haben diese Änderungen nennenswerte finanzielle Konsequenzen für Sie als Kundinnen. Denn auch in Zukunft steht das Geschäftsmodell dieser Banken unter Wettbewerbsdruck und nur die Partner, die wirklich schlanke Kostenstrukturen haben, werden von uns als Ihre Berater empfohlen. Von daher können wir Ihnen auf diesem Wege bestätigen, dass die aktuellen Änderungen der Fondsdepotbank und der FIL Fondsbank (FFB) leider unvermeidlich von Ihnen akzeptiert werden müssen, wenn Sie die Geschäftsbeziehung weiter aufrecht halten wollen.

Bitte beachten Sie also die Schreiben der beiden Banken, soweit es um die Annahme der Änderungen geht. Bei der Fondsdepotbank ist die Annahme der neuen Bedingungen vergleichsweise unkompliziert, da es lediglich Ihre Unterschrift und postalische Rücksendung erfordert. Die FIL Fondsbank (FFB) hat leider ein digitales Annahmeverfahren entwickelt, das einzelnen Kundinnen ohne Onlineerfahrung Mühe bereitet. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung benötigen oder noch Fragen haben.


Ihre Ansprechpartnerin zu diesem Thema:

Ute Möller-Ludwig

Ute Möller-Ludwig

Telefon 030-214 747-90
Moeller-Ludwig@dasfinanzkontor.de

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