Für die finanzielle Fairness in Partnerschaften ist wichtig, dass beide Partner über den gleichen Anteil an freien Geldern verfügen und ihre Leistungen für den Erhalt der Beziehung berücksichtigt werden.
Wenn ein Paar das Leben gemeinsam bestreiten möchte, dann haben beide meist ein Einkommen und eigene Bankkonten. Daran soll sich auch nichts ändern. Nur ist es ratsam für die gemeinsamen Ausgaben ein drittes Gemeinschaftskonto zu eröffnen.
Dafür werden alle Fixkosten aufgelistet und diese dann prozentual je nach Einkommen der beiden Parteien aufgeteilt.
Die prozentuale Aufteilung ist fair für Beide, da sich beide zu den Teilen beteiligen, die sie sich leisten können.
Sobald Nachwuchs geplant ist, ändert sich das System noch einmal. Denn die Frau kann sich oft im ersten Jahr nach der Geburt nicht mehr prozentual beteiligen und sollte das auch nicht müssen. Es könnte dann das komplette Gehalt aller Beteiligten inklusive des Kindergeldes auf das Gemeinschaftskonto gezahlt werden und dann bekommen Beide ein Taschengeld ausgezahlt. Ganz wichtig: die Familie ist für die Versorgung der Person zuständig, die die Care Arbeit übernimmt. Das gilt auch für die entgangenen Rentenpunkte bei längerer Teilzeitbeschäftigung.
Wir bieten Beratungsgespräche zur finanziellen Fairness an und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam einen Plan, der für Ihre Situation passt.
Ihre Ansprechpartnerinnen zu diesem Thema:
Birgit Wichert
Telefon 030-214 747-90
Wichert@dasfinanzkontor.de
Antje Schönherr
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