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finanzkontor aktuell

Wichtige Tipps zum Jahresende 2023

23. Oktober 2023
von Andreas W. Korth

Steuern sparen mit mehr Zinsen

Nach vielen Leidensjahren können die Versicherungsgesellschaften wieder aufatmen: Die konservativen Anlagetöpfe, aus denen Millionen von Kunden ihre Renten gezahlt werden, dürfen langsam wieder Zinsluft schnuppern. Damit verbessert sich die Renditechance in den langfristigen Rentenverträgen und die Möglichkeit, dass die Überschüsse der Versicherungen die Renten regelmäßig steigern können. Natürlich ist bei lebenslangen Rentenverträgen ein gesundes, langes Leben die höchste Garantie auf eine gute Rendite, doch die verbesserten Zinsen sind nun sehr hilfreich, um die Rente besser gegen die Inflation zu schützen. Dazu kommen – wie jedes Jahr – viele staatliche Zulagen und Vorteile, die jeweils an das Kalenderjahr geknüpft sind. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick, welche der nachstehenden Punkte auch für Sie relevant sein könnten und sorgen Sie so für mehr Sicherheit in Ihrer Finanzplanung.  

1. Steuern sparen mit der Basisrente

Die Basis- (oder Rürup-)Rente bietet bereits seit über 15 Jahren die Möglichkeit steuerlich begünstigt in die private Altersvorsorge einzuzahlen, dennoch ist diese Sparform immer noch bei vielen Anleger:innen unbekannt. Anders als bei der gesetzlichen Rente kann dabei die Anlagestrategie in der Ansparphase flexibel ausgewählt werden. So bauen viele unserer Kund:innen mittlerweile sehr rentabel und kostengünstig ihr Basisrentenguthaben mit AktienETFs auf. Wir empfehlen gern, mit einem geringen monatlichen Betrag einzusteigen und jährlich zu schauen, welche Zuzahlungen möglich und aus steuerlicher Sicht sinnvoll sind. So bleiben Sie flexibel und optimieren die Kostenstruktur der Verträge. Für 2023 beträgt der Höchstbetrag der abzugsfähigen Beiträge 26.528 Euro jährlich bei Ledigen bzw. 53.056 Euro jährlich bei Verheirateten / eingetragenen Lebenspartnern. Davon können mittlerweile 100 % steuerlich angerechnet werden. Einzahlungen in die gesetzliche Rente oder in Versorgungswerke werden vom Höchstbetrag abgezogen. 

Für alle, die diese steuerlich geförderte Altersvorsorge jetzt für sich nutzen wollen oder in bestehende Verträge zuzahlen möchten: warten Sie mit einem Termin nicht bis zum Dezember. Sie können so in Ruhe entscheiden und mit einer sicheren Abwicklung rechnen. 

2. Zuzahlungen in Riester- und bAV Verträge

Auch wenn die Rendite von Riesterrentenverträgen derzeit nicht zum Jubeln ist, die staatlichen Zulagen lassen die meisten Verträge immer noch attraktiv erscheinen. Riester-Sparer sollten daher noch vor Jahresende nachvollziehen, ob sie alle staatlichen Zulagen erhalten haben. Nach zwei Jahren verfällt der Anspruch – spätestens bis Ende Dezember müssen also die Zulagen für 2020 beantragt werden. Ein sogenannter Dauerzulagenantrag macht die jährlichen Anträge überflüssig. 

Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss in den Vertrag der sogenannte Mindesteigenbeitrag eingezahlt werden. Die Berechnungsgrundlage hierfür sind 4% des Vorjahresbruttoeinkommens. Davon werden die Zulagen abgezogen. In einen Riester Vertrag muss mindestens der Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr eingezahlt werden auch wenn der Mindesteigenbeitrag darunterliegt. 
Durch eine Sonderzahlung am Jahresende kann die Mindesteinzahlung noch sichergestellt werden, um die staatlichen Zulagen voll auszuschöpfen. Darüber hinaus kann auch bei Riesterverträgen eine Zuzahlung oder Aufstockung sinnvoll sein (z.B. wenn der/die Partner:in ein höheres Einkommen hat), denn bis zu 2.100 Euro können pro Jahr und Vertrag steuerlich angerechnet werden. 

Auch in Ihre betrieblichen Altersvorsorgeverträge sind jährlich Sonderzahlungen möglich. In 2023 sind Zahlungen in die bAV bis zum Betrag von 3.504 Euro jährlich beitragsfrei in der Sozialversicherung. Für die Steuer gilt der Freibetrag von 7.008 Euro jährlich. Gern beraten wir Sie, ob eine Umwandlung von Gehaltsbezügen in diesem Jahr für Sie von Vorteil ist. 

3. Kostenvorteile bei der Gesundheitsabsicherung vor dem Jahreswechsel

Der 31.12. ist nicht nur ein wichtiger Stichtag zum Steuernsparen, sondern bietet Ihnen auch bei der Absicherung Ihrer Gesundheit, z.B. über Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen handfeste Vorteile. So altern Sie versicherungstechnisch mit dem Jahreswechsel um ein Jahr, was bei Neuverträgen zu Beitragszuschlägen von bis zu 5% über die gesamte Laufzeit führt, die Sie sich mit dem Abschluss in 2023 sparen können. Zudem gibt es bei Krankenversicherungen z.B. im Bereich des Zahnzusatzbereichs Leistungsstaffeln in den ersten Versicherungsjahren, die oft 1.000 Euro und mehr betragen. Ein Antrag in den letzten Wochen von 2023 wirkt hier wie ein ganzes Versicherungsjahr, was Ihnen mehrere hundert Euro an Leistungsvorteilen verschaffen kann. 

Wenn Sie über die Überprüfung Ihrer Gesundheitsabsicherung mit uns sprechen wollen, empfehlen wir Ihnen, die kommenden Wochen zu nutzen. 


Ihre Ansprechpartnerinnen zu diesem Thema:

Birgit Wichert

Birgit Wichert

Telefon 030-214 747-90
Wichert@dasfinanzkontor.de

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