Der Kinderzuschlag ist eine wichtige Unterstützung für Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, um den Lebensunterhalt ihrer Kinder abzusichern. Doch wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag, und wie hilft er konkret?
Der Zuschlag richtet sich an Familien mit Kindern unter 25 Jahren, die im gleichen Haushalt leben und noch nicht selbst ihren Lebensunterhalt verdienen.
Die Eltern müssen ein Mindesteinkommen haben. Für Alleinerziehende liegt dieses Mindesteinkommen bei 600 Euro, für Paare bei 900 Euro.
Gerade Alleinerziehende, die häufig mit einer einzigen Einkommensquelle auskommen müssen, können durch den Kinderzuschlag spürbar entlastet werden.
Neben dem Einkommen spielt auch das Vermögen der Familie eine Rolle. Es darf bestimmte Freibeträge nicht überschreiten: 15.000 Euro pro Elternteil und 3.100 Euro pro Kind.
Liegt das Vermögen darüber, kann der Zuschlag nicht gewährt werden.
Zudem dürfen Familien, die bereits Arbeitslosengeld II beziehen, keinen Kinderzuschlag erhalten, da dieser als Ergänzung gedacht ist.
Der Kinderzuschlag kann bis zu 250 Euro pro Kind und Monat betragen. Zusammen mit dem Kindergeld bietet er finanzielle Entlastung bei den alltäglichen Ausgaben für Kinder, sei es für Kleidung, Schulsachen oder Freizeitaktivitäten. Für Alleinerziehende kann der Kinderzuschlag den Unterschied ausmachen, um finanziell stabil zu bleiben, ohne auf weitere staatliche Leistungen angewiesen zu sein.
Zusätzlich zum Kinderzuschlag haben Anspruchsberechtigte Zugang zu weiteren Leistungen, wie dem Bildungs- und Teilhabepaket, das Zuschüsse für Klassenfahrten, Schulmaterial und Freizeitaktivitäten bietet.
Diese Zusatzleistungen stellen sicher, dass Kinder, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern, am sozialen Leben teilhaben können.
Der Antrag auf Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt.
Die Online-Plattform bietet mit dem KiZ-Lotsen eine einfache Möglichkeit, schnell zu prüfen, ob ein Anspruch auf den Zuschlag besteht. Das geht sehr schnell und unkompliziert.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kiz-lotse
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Antje Schönherr
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