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Betriebliche Altersvorsorge: Eine unterschätzte Chance für den Vermögensaufbau

21. Mai 2025
von Antje Schönherr

Wann sie sich lohnt – und worauf Sie achten sollten

Die gesetzliche Rente allein wird für viele Frauen im Alter nicht ausreichen. Wer später finanziell unabhängig sein möchte, sollte frühzeitig über zusätzliche Vorsorgeformen nachdenken. Eine oft übersehene Möglichkeit: die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Gerade bei hoher Steuerlast oder Zuschüssen vom Arbeitgeber kann sie sich richtig lohnen.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die bAV ist eine Zusatzrente, die über den Arbeitgeber organisiert wird. Dabei zahlen Arbeitnehmer:innen monatlich einen Teil ihres Bruttogehalts in eine Altersvorsorge ein – oft ohne große Mühe oder eigenes Zutun. Der Clou: Diese Beiträge sind sozialabgaben- und steuerfrei (bis zu bestimmten Grenzen).

Seit 2019 gilt: Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Entgeltumwandlung zur bAV anzubieten. Das heißt: Sie haben ein gesetzliches Anrecht, einen Teil Ihres Gehalts in eine betriebliche Vorsorge einzuzahlen.

Wann lohnt sich die bAV?

  • Bei Zuschüssen vom Arbeitgeber: Viele Unternehmen geben heute mindestens 15 % Zuschuss zu den eigenen Beiträgen. Manche sogar deutlich mehr – besonders bei größeren Firmen oder im öffentlichen Dienst. Dieser „geschenkte Anteil“ macht die bAV besonders attraktiv.
  • Bei höherem Einkommen und Steuerlast: Da die Beiträge vom Bruttogehalt abgehen, sparen Sie nicht nur Lohnsteuer, sondern auch Sozialabgaben. Wer gut verdient, profitiert besonders.
  • Für alle, die ohne viel Aufwand vorsorgen möchten: Die bAV läuft automatisch über die Gehaltsabrechnung. Sie müssen sich weder um Verträge noch um Überweisungen kümmern.

Vorteile der bAV auf einen Blick:

  • Steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge (aktuell bis zu 322 € monatlich im Jahr 2025)
  • Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung
  • Zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss (mind. 15 %)
  • Automatischer Vermögensaufbau, ohne aktives Zutun
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Aber: Es gibt auch Nachteile

  • Weniger Netto in der Tasche: Weil der Beitrag direkt vom Brutto abgeht, sinkt das Nettogehalt.
  • Weniger gesetzliche Rentenpunkte: Durch die Reduzierung des Bruttogehalts zahlen Sie auch etwas weniger in die gesetzliche Rente ein.
  • Versteuerung in der Rentenphase: Die spätere Rente aus der bAV muss versteuert werden – und unterliegt zudem der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.
  • Unflexibel bei Arbeitgeberwechsel: Nicht jeder Vertrag lässt sich problemlos zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Manche Verträge müssen ruhen oder privat weitergeführt werden.

Voraussetzungen & wichtige Hinweise

  • Sie müssen angestellt sein (kein Anspruch für Selbstständige oder Mini-Jobber*innen ohne freiwillige Versicherung).
  • Arbeitgeber müssen mindestens die 15 % Zuschuss leisten, wenn sie Sozialabgaben sparen.
  • Achten Sie auf die Konditionen: Manche bAV-Verträge haben hohe Kosten oder geringe Renditen. Hier lohnt sich ein genauer Blick oder eine unabhängige Beratung.
  • Bei Teilzeit oder längeren Pausen (z. B. Elternzeit) sollten Sie prüfen, wie sich die bAV weiterführen oder pausieren lässt.

Unser Tipp:
Die betriebliche Altersvorsorge ist kein Allheilmittel – aber ein sinnvoller Baustein im Mix. Vor allem dann, wenn Sie hohe Steuerabgaben haben und Ihr Arbeitgeber einen fairen Zuschuss leistet. Lassen Sie sich beraten, ob sich das Modell für Sie lohnt – und wie es am besten zu Ihrer Lebenssituation passt.

Sie haben Fragen zur bAV oder möchten Ihren Vertrag prüfen lassen? Wir sind für Sie da – und geben Ihnen eine unabhängige Einschätzung, was wirklich sinnvoll ist.

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Ihre Ansprechpartnerinnen zu diesem Thema:

Antje Schönherr

Telefon 030-214 747-90
schoenherr@dasfinanzkontor.de

Birgit Wichert

Telefon 030-214 747-90
wichert@dasfinanzkontor.de

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